Fragen und Antworten zur Ergotherapie

Das Wort Ergotherapie ist abgeleitet vom griechischen (ERGEIN) und bedeutet Gesundung durch Tun, Handeln, Arbeiten. Ergotherapie nutzt die innere Motivation des Menschen, um im Rahmen seines eigenen Leistungsvermögens motorische und kognitive Aktivitäten zu entwickeln.
Das Ziel ist es, individuelle Handlungskompetenzen im täglichen Leben und Beruf zu entwickeln, wieder zu erlangen und/oder zu erhalten. Ergotherapie beruht auf medizinischer, bewegungstherapeutischer, psychologischer und pädagogischer Grundlagenforschung und ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel, das wie Physiotherapie und Logopädie von fast allen Ärzten verordnet werden kann.

Laut Heilmittelkatalog geschieht das als eine der vier aufgeführten Behandlungen:

  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • motorisch-funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungstraining
  • physisch-funktionelle Behandlung

Liebe Patientin, lieber Patient,
seit dem 12.04.2023 gibt es die neuen Heilmittel-Richtlinien (HMR). Die HMR regeln, in welchem Umfang und für welche Krankheiten ein Arzt Ergotherapie verordnen darf. Im Vergleich zum bisherigen Verfahren haben sich einige Veränderungen ergeben, die auch Sie betreffen können.
Bitte beachten Sie: Eine Behandlung kann erst dann stattfinden, wenn ein gültiges Rezept vorliegt.  Dies bedeutet, dass das Ausstellungsdatum auf dem Rezept nicht älter als maximal 14 bis 28 Tage sein darf.  Ein Rezept muss auch dann vorliegen, wenn dies ein Folgerezept ist und der Patient schon vorher in der Praxis war. Damit es im Therapieablauf nicht zu Verzögerungen kommt, ist es empfehlenswert, sich das neue Folgerezept rechtzeitig zu besorgen, am besten 2 oder 3 Behandlungen vor der letzten Behandlungseinheit des aktuellen Rezepts, falls der Arzt sich über die Notwendigkeit eines Folgerezepts persönlich überzeugen möchte. Sollte Ihr Arzt eine kontinuierliche Weiterbehandlung über die Gesamtverordnungsmenge hinaus befürworten, z.B. längerfristige Verordnungen bei chronisch Kranken, Schlaganfall, Entwicklungsstörungen und Ähnliches, wird er auch außerhalb des Regelfalls weitere Folgerezepte verordnen. Diese Rezepte müssen von ihm begründet und den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst wenn die Genehmigung dieser Kassen vorliegt, darf die Behandlung weiterführend begonnen werden. Nach aktuellen Informationen verzichten einige Ersatzkassen und auch einige AOK-Bezirke auf die Genehmigung.

Gesamtverordnungsmenge
Ihre Krankheit wird einer von 16 Diagnosengruppen zugeordnet. Jede Gruppe hat eine individuell vorgeschriebene maximale Gesamtverordnungsmenge. Ist diese aufgebraucht, ist der Regelfall beendet.

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus. Das kann der Hausarzt oder der Facharzt (z.B. Neurologe, Orthopäde etc.) sein.

Ergotherapie: Kostenübernahme durch Krankenkassen
Ist der Patient älter als 18, gelten andere Regelungen. Pro Verordnung muss der erwachsene Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10 % plus 10€ Rezeptgebühr selbst tragen, außer er wird von den Zuzahlungen befreit.

In der Regel wird eine Verordnung für 10 Termine ausgestellt. Je nach Erkrankung und Zielsetzung können für eine erfolgreiche Behandlung mehrere Verordnungen (also einige Monate) notwendig sein.

Eine Heilmittelverordnung ist 28 Tage lang gültig. Bei dringlichem Behandlungsbedarf (legt der Arzt fest) muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.

Mit der Ergänzung der Diagnoseliste erweitert sich ab 1. Januar 2023 der Kreis der gesetzlich Versicherten, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt gilt. Heilmittel – beispielsweise Ergotherapie – können dann wiederholt für jeweils 12 Wochen verordnet werden.

Eine Heilmittelverordnung ist 28 Tage lang gültig.
Seit dem 01.08.2021 sind Verordnungen mit max. 6 verordneten Behandlungseinheiten für insgesamt maximal 3 Monate ab dem ersten Behandlungstermin gültig; Verordnungen mit mehr als 6 Behandlungseinheiten für maximal 6 Monate ab dem ersten Behandlungstermin.

Zu später Behandlungsbeginn macht Verordnung ungültig,
Wenn die erste Behandlung nicht innerhalb dieser 14- bzw. 28-Tage-Frist liegt, ist die Verordnung ungültig und wird von den Kassen nicht erstattet, (also vollständig abgesetzt.01.03.2023)

Ergotherapie kann auch als Hausbesuch verordnet werden.
(Näheres siehe Hausbesuche)

Häufig gestellte Fragen zur Ergotherapie bei Kindern

1. Wie lange dauert Ergotherapie?
Je nach Ausprägung der Störung kann die Behandlung zwischen ½ und 2 Jahren dauern.

2. Wozu Ergotherapie?
Ich kann doch auch zu Hause mit meinem Kind spielen. Ergotherapeuten sind darin geschult, für bestimmte Störungen gezielte Materialien und Medien einzusetzen, die größtmöliche Wahrnehmung und Entwicklungserfolge bewirken. In meiner therapeutischen Praxis gibt es ein großes Angebot an Spiel- und Erfahrungsmölichkeiten, was sicherlich nicht von einem einzelnen Haushalt angeboten werden kann.
Sehr unterschiedliches Spielmaterial und unterschiedliche Tätigkeiten ermöglichen, dass das Kind Fähigkeiten und Fertigkeiten entfalten und Handlungskompetenz entwickeln kann. Es ist wichtig und sinnvoll, dass Sie viel mit Ihrem Kind in freier Natur, auf dem Spielplatz und zu Hause spielen.
Für das Kind ist das Spiel die Möglichkeit, seine eigenen körperlichen Fähigkeiten kennenzulernen und die Wirkung und Reaktionsweise seiner Umwelt erforschen zu können. Sie fördern es dadurch in seiner Entwicklung, d.h. Sie unterstützen die Reifung des zentralen Nervensystems.

3. Sollen die Eltern die Therapie unterstützen?
Dies ist sogar sehr wichtig und notwendig. Wichtig ist es, im aktiven Austausch mit dem Therapeutenzu stehen, um ihre Erwartungen zu besprechen. Eltern sollten Veränderungen ihres Kindes den Therapeuten immer wieder erneut mitteilen. Die Teilerfolge der Kinder sollten weiterhin gefördert werden, damit sie zur Stabilisierung und Automatisierung beitragen. Auch sehr wichtig ist es, dass die Kinder regelmäfig an der Therapie teilnehmen und damit zu einem schnellen und umfassenden Erfolg kommen.

4. Benötigt mein Kind neben der Ergotherapie noch weitere Maßnahmen?
Dies kann nur ganz individuell beantwortet werden. Ergotherapie ist ein Heilmittel mit einem ganzheitlichen Methodenkonzept, das ein breites Spektrum an Förderungsmöglichkeiten abdeckt. Ob Ergotherapie alleine ausreicht, ist abhängig vom Störungsbild des einzelnen Kindes.
Der Therapeut macht Sie bei Bedarf auf weitere hilfreiche Therapieformen aufmerksam. Es ist dem Arzt vorbehalten, weitere ergänzende Maßnahmen zu verordnen.
Auf Grundlage der ärztlichen Diagnose und verschiedenster Testverfahren erstellen wir einen ergotherapeutischen Befund. Auf dessen Basis wird für jeden Patienten ein individueller Therapieplan erstellt und die angewendeten Therapiemethoden auf das jeweilige Kind abgestimmt.
Dabei wird Wert auf eine intensive Aufklärung und Einbeziehung der Eltern gelegt, sowie die Einbeziehung des Umfeldes, wie Kindertagesstätte und Schule. Die im Therapieplan festgelegten Ziele sowie die laufende Dokumentation dienen der Beurteilung des aktuellen Standes der Therapie. Dieser
wird dem überweisenden Arzt regelmäßig von uns mitgeteilt und mit den Eltern besprochen.

Durch Bewegung auf verschiedenen Untergründen und mit diversen Materialien lernen Kinder, ihren Körper zu schulen und die Umwelt und den Raum zu erkunden. Bewegungserfahrung fördert neben der motorischen auch die geistige Entwicklung. Wir arbeiten mit Tüchern, Kuschelsäcken, Dehntuch,
Seilen, Kriechtunnel, Ringen, Reifen, Bällen, Plattformschaukel, Dehnschlauch und Vielem mehr. Bei Kindern sind die Eltern bei der ersten Therapieeinheit selbstverständlich anwesend. Sie können je nach Wunsch bei den folgenden Therapien weiterhin anwesend sein, damit Therapie-Inhalte und
-Vorgehensweise transparent gemacht werden können. So können die Eltern neue Sichtweisen und hilfreiche Anleitungen im Umgang mit dem Kind erhalten und gezielt mit in den therapeutischen Prozess einbezogen werden. Regelmäßig finden therapiebegleitende Elterngespräche statt.
Bei Erwachsenen können begleitende Angehörige in der Therapie anwesend sein. Angehörigenberatung  kann bei Bedarf in die Therapie integriert werden. Für den Erfolg der Therapie ist es nützlich, wenn der therapeutische Prozess mit den anderen Bezugspersonen wie Kindergärtnerinnen, Lehrern, Frü’fchförderung, Pflegedienste oder Kollegen der angrenzenden Berufe wie Physiotherapeuten, Logopäden, Psychologen, aber auch mit dem behandelnden Arzt zur Ergänzung abgesprochen wird. Als abgeschlossen gilt die ergotherapeutische Behandlung, wenn die gemeinsam vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient erweiterte Handlungskompetenzen erworben hat.  Dieses Ziel kann auch erreicht sein, ohne dass alle früheren Fertigkeiten wieder erlangt wurden
oder der Patient es gelernt hat, mit seinen Defiziten umzugehen. Die endgültige Entscheidung über das Ende der Therapie trifft der Arzt.

Wir bieten Kinderbehandlung an bei:

  • allgemeiner Entwicklungsverzögerung
  • Defiziten der Körpereigenwahrnehmung oder der Wahrnehmung der Umwelt
  • unkoordinierten Bewegungsabläufen
  • unklarer Händigkeit
  • Unsicherheiten im Gleichgewicht
  • ungeschickter Grob-, Fein- oder Graphomotorik
  • Störungen der sensorischen Integration und der Wahrnehmung
  • Störungen der visuellen und auditiven Wahrnehmung
  • Störungen der Bewegungskoordination
  • Teilleistungsstörungen
  • MCD (Minimale Cerebrale Dysfunktion)
  • ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) mit/ohne Hyperaktivität
  • Konzentrationsstörungen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Angstreaktionen
  • Sprachentwicklungsverzögerung
  • Störungen der Fein- und Graphomotorik
  • Unfallschäden mit körperlichen und geistigen Folgen
  • angeborenen Fehlbildungen
  • Syndrome: z.B. Down-Syndrom
  • Anfallsleiden
  • Autismus

Rhythmisch-musikalische Bewegungserziehung (in Kleingruppen auf Anfrage)

Spezifische Vorträge nach Anfrage

Vergütung nach Vereinbarung.

Unsere Therapieschwerpunkte sind:

  • individuelle Einzelbehandlung
  • differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung
  • sensorische Integrationstherapie (J. Ayres)
  • Bewegungsführung nach F. Affolter
  • Bewegungs- und Körpererfahrung
  • Materialerfahrung
  • Raum- und Raum-Lage-Erfahrung
  • visuelles Wahrnehmungstraining
  • feinmotorische Förderung
  • graphomotorische Übungsbehandlung
  • Aufmerksamkeitstraining
  • Erarbeiten von Handlungskonzepten mit handwerklichen und gestalterischen Techniken
  • therapiebegleitende Elterngespräche und Beratung

Grundlegende Ziele sind

  • Aufbau von angemessener Muskelspannung
  • Verbesserung der Gleichgewichtsregulation
  • Verbesserung der Bewegungsabläufe und Bewegungskoordination
  • Förderung der taktil-kinästhetischen Wahrnehmung
  • Bewegungs- und Körpererfahrung
  • spezifische Material- und Umwelterfahrung
  • Entwicklung und Verbesserung von höheren kognitiven Funktionen
  • Entwicklung und Förderung von sozio-emotionalen Kompetenzen
  • Entwicklungsförderung zu einer handlungskompetenten Persönlichkeit
  • adäquate Auseinandersetzung mit der eigenen Person und der Umwelt

Wir bieten Erwachsenenbehandlung an:

  • nach operativen Eingriffen oder Verletzungen oberer Extremitäten
  • bei peripheren Nervenschädigungen
  • bei neuropsychologischen Störungen, z.B.
  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Konzentrationsstörungen
  • Merkfähigkeitsstörungen
  • Neglect (Nichtbeachtung einer Seite)
  • Störungen bei Kulturtechniken wie Lesen, Rechnen und Schreiben
  • räumlich-konstruktive Störungen
  • bei neurologischen Erkrankungen, z.B.
  • Apoplektischer Insult (Schlaganfall)
  • SHT – Schädelhirntrauma
  • nach Tumoroperationen
  • Morbus Parkinson
  • entzündliche Erkrankungen des ZNS (zentrales Nervensystem)
  • degenerative Erkrankungen des ZNS (wie Demenz etc.)
  • Multiple Sklerose
  • Störungen der Bewegungskoordination
  • Gesichtslähmung

Therapieschwerpunkte sind

  • individuelle Einzelbehandlung
  • differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung
  • motorisch-funktionelle Behandlung
  • HLT – Hirnleistungstraining
  • computergestützte Therapien zur Besserung der kognitiven Funktionen
  • Behandlung neuropsychologischer Störungen
  • Schreibtraining
  • feinmotorische Übungsbehandlung
  • Muskelaktivierung und -kräftigung
  • Therapie nach BOBATH
  • Therapie nach AFFOLTER
  • Therapie nach Prä-AFFOLTER

Selbsthilfetraining bei Aktivitäten im Alltag

  • Hilfsmittelberatung
  • spezielle Beratung und Vorträge (auf Anfrage)
  • Grundlegende Ziele sind
  • Anbahnung physiologischer Bewegungen
  • Gelenkmobilisation
  • Sensibilisierung / Desensibilisierung
  • Hemmung pathologischer Bewegungsmuster
  • Kontrakturprophylaxe
  • Verbesserung und Training von Arm- und Handfunktionen
  • Verbesserung feinmotorischer Fähigkeiten
  • Erhaltung und/oder Verbesserung kognitiver Fähigkeiten
  • Entwicklung und/oder Verbesserung der Belastungs- und Grundarbeitsfähigkeit
  • Erhaltung und/oder Erlangen größtmöglicher Handlungskompetenzen und Selbstständigkeit im Alltag